Mediation & Konfliktmanagement in Oberösterreich

Wenn sich Gesellschafter, Geschäftsführung oder Abteilungen nicht mehr einigen, steht ein Unternehmen still. Investitionen werden aufgeschoben, Führungszeit gebunden, und die Belegschaft merkt es früher, als den Beteiligten lieb ist. Als eingetragener Mediator unterstütze ich Sie dabei, solche Situationen außergerichtlich, vertraulich und in überschaubarer Zeit zu klären.

Eingetragener Mediator in Oberösterreich. Wirtschaftsmediation bei Gesellschafter-, Nachfolge- und Teamkonflikten sowie Lehrlingsmediation nach § 15a BAG.

Vertrauliches Erstgespräch, rund 30 Minuten, unverbindlich und kostenfrei vereinbaren unter +43 7249 45516 oder office@auditus.at

    • Konflikte zwischen Gesellschaftern
    • Konflikte bei Unternehmensnachfolge und Übergabe
    • Konflikte bei Fusionen und Umstrukturierungen
    • Konflikte zwischen Geschäftsführung und Belegschaft
    • Konflikte innerhalb von Teams und Abteilungen
    • Kompetenzstreitigkeiten
    • Konflikte in Kunden- und Lieferantenbeziehungen
    • Arbeitsrechtliche Konflikte
    • Auflösung von Lehrverhältnissen (Ausbildungsübertritt nach § 15a BAG)

    • Die Gesellschafter haben unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft des Unternehmens.

      Seit Monaten werden keine größeren Investitionen oder Entscheidungen mehr beschlossen.

    • Eine Übergabe an die nächste Generation ist vereinbart, aber der Übergeber zieht sich nicht zurück. Beide Seiten weichen dem Gespräch aus.
    • Nach einer Umstrukturierung sind Zuständigkeiten unklar. Zwei Abteilungen arbeiten gegeneinander und die Geschäftsführung erfährt es zuletzt.
    • Eine langjährige Lieferantenbeziehung droht an einer Reklamation zu zerbrechen, obwohl beide Seiten weiter zusammenarbeiten wollen.
    • Ein Lehrling im ersten Lehrjahr erscheint unregelmäßig, die Ausbilderin hat mehrfach das Gespräch gesucht, im Betrieb ist die Geduld aufgebraucht. Das Ende des zwölften Lehrmonats rückt näher.

Ich bin eingetragener Mediator und komme aus der Unternehmensrestrukturierung. Ich lese eine GuV & Bilanz, ich verstehe, was eine Nachfolge, eine Umstrukturierung oder eine Sanierung wirtschaftlich bedeutet, und ich weiß, wie schnell aus einer offenen Sachfrage ein persönlicher Konflikt wird.

Sie müssen mir Ihr Geschäft nicht erklären, bevor wir zur Sache kommen. Und Sie bekommen einen Mediator, der weiß, was Stillstand kostet.

Co-Mediation bedeutet, dass die Mediation durch mindestens 2 Mediatoren durchgeführt wird. Diese kann grundsätzlich bei den selben Themen eingesetzt werden, wie auch eine Einzelmediation.

Abhängig von der Gruppengröße (Anzahl der Parteien), der Konfliktthemen sowie der Gesamtsituation bietet AUDITUS (mit ausgewählten Experten) die Möglichkeit einer Co-Mediation um eine effiziente Lösungsfindung (des gemeinsamen Ziels gemäß Vereinbarung) zu bieten.

Eine Zusammensetzung des Mediatoren-Teams aus unterschiedlichen Quellberufen ermöglicht, die Konfliktsituation aus mehreren Perspektiven zu beleuchten und stellt zusätzlich ein Modell für konstruktive Zusammenarbeit dar.

Zuhören

Intensives und aktives Zuhören sowie das Achten auf "Zwischentöne".

Verständnis

Verstehen des Gesagten - Nachfragen der tatsächlichen Ursachen, Verständnis des Gesagten und des Nutzens.

Kommunikation

Beidseitiges Verständnis für die "andere" Partei entwickeln und gemeinsame konstruktive Vorschläge entwickeln.

Lösung

Durch gemeinsame Kommunikation zur gemeinsamen bestmöglichen Lösung.

    • Erstgespräch: Sie schildern die Ausgangslage, wir klären, ob eine Mediation der richtige Weg ist.

    • Mediationsvereinbarung: Rahmen, Vertraulichkeit und Ablauf werden schriftlich festgehalten und von allen unterschrieben.

    • Klärung: Die Themen werden gemeinsam gesammelt, die Hintergründe bearbeitet und Lösungen erarbeitet.

    • Abschluss: Die Ergebnisse werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet.

Die Sitzungen finden auf Wunsch in Ihrem Unternehmen oder an einem neutralen Ort statt, in ganz Oberösterreich und Umgebung.

 

Bei Lehrlingsmediation

    • Vorgespräche, nach Möglichkeit als persönliche Einzelgespräche mit dem Lehrberechtigten beziehungsweise der mit der Ausbildung betrauten Person, mit dem Lehrling und, bei Minderjährigkeit, mit den gesetzlichen Vertretern.
    • Gemeinsame Mediationssitzung. Zumindest ein Mediationsgespräch ist zwingend erforderlich, damit das Verfahren durch Zeitablauf wirksam beendet werden kann.
    • Schriftliche Erklärung über das Ergebnis des Mediationsverfahrens.

Die Abrechnung erfolgt nach Stunden zu einem im Vorfeld vereinbarten Satz. Wie viele Sitzungen erforderlich sind, hängt von den zu klärenden Themen ab. Im Erstgespräch schätzen wir den Rahmen gemeinsam ein, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Bei Mediationsverfahren nach § 15a BAG trägt die Kosten der Lehrberechtigte.

Zur Person/Kontakt

AUDITUS e. U.

Inh.: Simon Pitschuch, MA, BSc
Eingetragener Mediator

Wieshofer Straße 18
A-4631 Krenglbach
+ 43 (0) 7249 45516
office@auditus.at

Simon Pitschuch, MA, BSc

  • Eingetragener Mediator, eingetragen in der Liste der Mediator:innen des Bundesministeriums für Justiz seit 2022
  • Diplomlehrgang Mediation und Konfliktkompetenz
  • Diplomlehrgang Systemischer Coach
  • Masterstudium Unternehmensrestrukturierung und -sanierung
  • Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften
  • Zertifikat Gender und Diversity Management
  • Mitglied im Österreichischen Bundesverband für Mediation (ÖBM) ÖBM-Mitgliedersiegel, führt zum Eintrag im ÖBM-Verzeichnis
  • Mitglied der Experts Group WirtschaftsMediation der Wirtschaftskammer Logo der Experts Group WirtschaftsMediation der Wirtschaftskammer

Häufige Fragen

Was bedeutet (Wirtschafts-) Mediation?
(Wirtschafts-)Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Klärung von Konflikten innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Unternehmen. Die Beteiligten erarbeiten die Lösung selbst, ich sorge als Mediator für den Rahmen, für die Struktur und dafür, dass alle zu Wort kommen. Ich entscheide nicht darüber, wer im Recht ist, und niemand vertritt hier eine Seite, auch ich nicht. Das Verfahren ist vertraulich und formfrei, es braucht weder ein Gericht noch einen Streitwert.
Was passiert mit dem, was ich in der Mediation sage?
Es bleibt im Raum. Als eingetragener Mediator unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz. In einem späteren Gerichtsverfahren darf ich über das, was mir im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurde, nicht als Zeuge vernommen werden (§ 320 Z 4 ZPO). Für die Beteiligten untereinander wird die Vertraulichkeit in der Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten, die zu Beginn von allen unterschrieben wird. Gerade in Gesellschafter- und Nachfolgekonflikten ist das erfahrungsgemäß der Punkt, an dem überhaupt erst offen gesprochen wird.
Wie lange dauert eine Mediation?
Nachdem die Dauer in erster Linie von den zu besprechenden Themen abhängt, ist eine belastbare Einschätzung vorab nur begrenzt möglich. Die Bandbreite reicht von wenigen Stunden innerhalb einiger Wochen bis zu einer Mediation über mehrere Monate. Im Erstgespräch schätzen wir den Rahmen gemeinsam ein, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Hinsichtlich der Terminfindung ist es erfahrungsgemäß zielführend, die Sitzungen so zu legen, dass der Betriebsablauf möglichst wenig berührt wird.
Was unterscheidet die Mediation von einem Gerichtsverfahren?
Im Gerichtsverfahren entscheidet ein Dritter nach der Rechtslage, und am Ende steht ein Urteil, mit dem eine Seite gewinnt. In der Mediation entscheiden die Beteiligten selbst, und am Ende steht eine Regelung, die alle unterschreiben und die deshalb hält. Dazu kommen zwei praktische Unterschiede: Das Verfahren ist nicht öffentlich, und der Terminplan liegt bei Ihnen und nicht bei einer Geschäftsabteilung.
Was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt?
Dann steht Ihnen der Rechtsweg unverändert offen. Beginn und gehörige Fortsetzung einer Mediation bei einem eingetragenen Mediator hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der betroffenen Rechte und Ansprüche (§ 22 ZivMediatG). Sie verlieren durch die Mediation also weder Rechte noch Fristen. Ein bereits begonnenes Gerichtsverfahren kann nach Abbruch der Mediation fortgesetzt werden. Was Sie einsetzen, sind Zeit und das vereinbarte Honorar. Was Sie behalten, ist der Rechtsweg. Die Teilnahme ist im Übrigen freiwillig, jede Seite kann die Mediation jederzeit beenden.
Ersetzt die Mediation die Rechtsberatung, und darf mein Anwalt teilnehmen?
Nein, in der Mediation findet keine Rechtsberatung statt. Ich empfehle jeder Konfliktpartei ausdrücklich, rechtlichen Rat einzuholen, etwa bei einem Rechtsanwalt oder Notar, damit alle Beteiligten denselben Informationsstand haben und Ansprüche realistisch einschätzen können. Wer auf etwas verzichtet, soll wissen, worauf. Ihren Rechtsanwalt können Sie zur Mediation beiziehen. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten zustimmen und dies vorab abgestimmt wird.
Wir möchten ein Lehrverhältnis auflösen. Was ist dabei zu beachten?
Die außerordentliche Auflösung ist nur zum Ende des 12. und, je nach Lehrzeitdauer, des 24. Lehrmonats möglich und setzt ein durchgeführtes und beendetes Mediationsverfahren nach § 15a BAG voraus. Die erste Frist läuft bereits mit Ende des 9. Lehrmonats ab, also ein volles Vierteljahr vor dem Beendigungsdatum. Wird eine der Fristen versäumt, ist die Auflösung unwirksam. Welche Termine in Ihrem Fall noch offen sind, sage ich Ihnen sehr gerne. Nennen Sie mir dazu den Lehrzeitbeginn laut Lehrvertrag und die Dauer der Lehrzeit.
Wo finden die Mediationen statt?
In der Regel vor Ort im Unternehmen, in ganz Oberösterreich und den angrenzenden Regionen. Auf Wunsch auch an einem neutralen Ort oder, für das Erstgespräch, telefonisch.

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