Zuhören

Intensives und aktives Zuhören sowie das Achten auf "Zwischentöne".

Verständnis

Verstehen des Gesagten - Nachfragen der tatsächlichen Ursachen, Verständnis des Gesagten und des Nutzens.

Kommunikation

Beidseitiges Verständnis für die "andere" Partei entwickeln und gemeinsame konstruktive Vorschläge entwickeln.

Lösung

Durch gemeinsame Kommunikation zur gemeinsamen bestmöglichen Lösung.

    • Im Vorgespräch und der ersten Kontaktaufnahme wird in erster Linie abgesteckt, ob eine Mediation im vorliegenden Fall als zielführend eingeschätzt wird. Darüber hinaus erfolgt eine kurze Beschreibung der bestehenden Herausforderungen und eine Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.
    • Im Zuge der ersten Phase werden unter anderem die Rahmenbedingungen und Gesprächsregeln der Mediation festgelegt, die Konflikte aus Sicht der anwesenden Personen dargestellt sowie ein gemeinsames Ziel der Mediation erarbeitet. Diese und weitere Inhalte werden in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung festgehalten und von Auftraggeber und -nehmer unterschrieben.
    • Eine erste Themensammlung (Themen zur Erreichung des gemeinsamen Ziels) wird erarbeitet.
    • Die in der zweiten Phase entwickelten Themen werden nun (einzeln) bearbeitet - Bedürfnisse und Hintergründe gesammelt.
    • Lösungsoptionen können entwickelt und Ideen gesammelt werden.
    • Nachdem die für die Parteien bestmögliche gemeinsame Lösung (für alle Themen) entwickelt wurde, werden diese (und gegebenenfalls weitere Maßnahmen) in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

 

Eine Mediation wird die oben beschriebenen Phasen nicht schrittweise, planbar oder linear durchlaufen. Sie ist eher ein lebendiger Prozess, der seiner eigenen Logik folgt.

Bei stark eskalierten Konflikten kann es beispielsweise als sinnvoll erachtet werden, Einzelgespräche zu führen. Bevor sich die Parteien an einen Tisch setzen, können die einzelnen Streitparteien im geschützten Zweiergespräch einen Teil ihrer Gefühle wie Wut, Sorge oder Angst loswerden. Es kann zudem sehr produktiv für den Prozess sein, wenn einzelne Aspekte des Konflikts ohne die Unterbrechungen und Kommentare der Gegenseite angesprochen werden können.

Um beispielsweise die Umsetzung der Vereinbarung zu reflektieren kann ein Follow-Up-Gespräch nach drei bis sechs Monaten nach der Mediation eine hilfreiche Maßnahme sein, um den Prozess abzuschließen.

    • Konflikte innerhalb von Teams/Abteilungen
    • Unternehmensnachfolgen und Fusionen
    • Konflikte durch Umstrukturierungen
    • Kompetenzstreitigkeiten
    • Kunden-Lieferanten-Beziehung
    • Arbeitsrechtliche Konflikte
    • Konflikte der Unternehmensleitung und Belegschaft
    • Haftungsrisiken/Reklamationen

Co-Mediation bedeutet, dass die Mediation durch mindestens 2 Mediatoren durchgeführt wird. Diese kann grundsätzlich bei den selben Themen eingesetzt werden, wie auch eine Einzelmediation.

Abhängig von der Gruppengröße (Anzahl der Parteien), der Konfliktthemen sowie der Gesamtsituation bietet AUDITUS (mit ausgewählten Experten) die Möglichkeit einer Co-Mediation um eine effiziente Lösungsfindung (des gemeinsamen Ziels gemäß Vereinbarung) zu bieten.

Eine Zusammensetzung des Mediatoren-Teams aus unterschiedlichen Quellberufen ermöglicht, die Konfliktsituation aus mehreren Perspektiven zu beleuchten und stellt zusätzlich ein Modell für konstruktive Zusammenarbeit dar.

Frequently Asked Questions

Was bedeutet (Wirtschafts-) Mediation?
(Wirtschafts-) Mediation ist eine Methode der außergerichtlichen Klärung von sich abzeichnenden oder bereits bestehenden innerbetrieblichen bzw. zwischenbetrieblichen Konflikten, im gesamtwirtschaftlichen Kontext. Wirtschaftsmediation ist unbürokratisch, effizient, vertraulich und einsetzbar in allen Konfliktsituationen.
Was sind die Aufgaben des Mediators?
- Mediatoren stellen ein konstruktives, sachliches Gesprächsklima sicher - Mediatoren unterstützen bei der Lösungsentwicklung - Mediatoren unterstützen bei der Vereinbarung - Mediatoren agieren allparteilich und vertraulich - Mediatoren bringen die Kompetenz und Struktur für Mediationsverfahren ein - Mediatoren vertrauen auf die Lösungskompetenz der Parteien
Welche Risiken gehe ich ein?
Da eine Mediation in nahezu allen Fällen zu einer Verbesserung der Gesprächs- und Vertrauensbasis führt, ist das Risiko gering. Mediation hilft meist auch bei der Lösung des Konflikts, wenn die vollständige Lösung nicht in der Mediation gefunden wird. Somit erspart eine Mediation in vielen Fällen Kosten und Zeit in einem nachgelagerten Gerichtsverfahren.
Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer einer Mediation ist unter anderem von der Komplexität, der Art und der Verhärtung des Konflikts abhängig. Eine Mediation kann sich von wenigen Stunden innerhalb einiger Wochen bis hin zu einigen Monaten erstrecken.
Wie läuft eine Mediation ab?
Voraussetzung zur Durchführung dieses Verfahrens ist es, dass Sie bereit sind, sich mit Ihrem Konflikt auseinanderzusetzen. In der Mediation benennen Sie die zu besprechenden Themen und schildern den Konflikt aus Ihrer Sicht und haben die Möglichkeit Ihre Interessen darzustellen. Mit der Unterstützung eines Mediators entwickeln Sie verschiedene Optionen tragfähiger Lösungen für die Zukunft und können so eine für Sie passende, maßgeschneiderte Lösung finden.
Ersetzt die Mediation die Rechtsberatung?
Nein, im Zuge einer Mediation erfolgt keine Rechtsberatung! Wesentlich ist, dass jede Konfliktpartei rechtliche Beratung z. B. seitens eines Rechtsanwalts/Notars einholt, um den gleichen Informationsstand zu erhalten und um Ansprüche realistisch einschätzen zu können. Denn verzichtet jemand auf seine Rechte oder bekommt eine Partei mehr/weniger, sollte dies den Parteien auch bewusst sein. Die Rolle des Mediators liegt bei der Moderation der Lösungsfindung, die sich nach den Interessen aller Parteien orientiert.
Darf mein Anwalt an der Mediation teilnehmen?
Es ist möglich Ihren Anwalt zur Mediation mitzubringen. Allerdings müssen alle beteiligten Parteien zustimmen und dies vorab mit dem Mediator abgestimmt werden.
Was geschieht, wenn keine Einigung gefunden wird?
Für ein allenfalls begonnenes Gerichtsverfahren ist Fristenhemmung vorgesehen und kann nach Abbruch einer Mediation fortgesetzt werden. Für weitere Details/Informationen bitten wir Sie sich bei Ihrem Anwalt zu informieren.

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    Kontakt


    AUDITUS e. U.

    Inh.: Simon Pitschuch, MA, BSc
    Eingetragener Mediator

    Wieshofer Straße 18
    A-4631 Krenglbach
    + 43 (0) 7249 45516
    office@auditus.at

    Simon Pitschuch, MA, BSc

    • Diplomlehrgang "Mediation und Konfliktkompetenz"
    • Diplomlehrgang "Systemischer Coach"
    • Zertifikat "Gender & Diversity Management"
    • Masterstudium "Unternehmensrestrukturierung & -sanierung"
    • Bachelorstudium "Wirtschaftswissenschaften - Management & Economics"