Lehrlingsmediation

Lehrlings­mediation nach § 15a BAG

Für Lehrbetriebe, die ein Lehrverhältnis zum Ende des 12. oder, bei mindestens dreijährigen Lehrberufen, des 24. Lehrmonats außerordentlich auflösen wollen. Das Gesetz sieht dafür vorher eine Mediation vor.

vertraulich · eingetragener Mediator

Werkbank mit Werkzeug (Symbolbild)

Der gesetzliche Rahmen

Will der Lehrbetrieb ein Lehrverhältnis zum Ende des 12. oder, bei mindestens dreijährigen Lehrberufen, des 24. Lehrmonats außerordentlich auflösen, sieht § 15a BAG vorher ein Mediationsverfahren vor. Die Auflösung ist nur wirksam, wenn der Lehrbetrieb die beabsichtigte Auflösung und die geplante Mediation spätestens am Ende des 9. Lehrmonats (für eine Auflösung zum Ende des 12.) oder des 21. (für eine Auflösung zum Ende des 24.) dem Lehrling, der Lehrlingsstelle und gegebenenfalls Betriebsrat und Jugendvertrauensrat mitgeteilt hat und die Mediation vor der Auflösungserklärung durchgeführt und beendet wurde. Den 24. Lehrmonat als Auflösungstermin gibt es nur bei einer Lehrzeit von mindestens drei Jahren. Lehnt der Lehrling die Teilnahme schriftlich ab, entfällt diese Voraussetzung. Die Ablehnung kann er binnen 14 Tagen schriftlich widerrufen.

Die gesetzlichen Fristen sind knapp. Klären Sie im Anlassfall frühzeitig die Fristen, etwa mit der Lehrlingsstelle.

Durchgeführt wird die Mediation von einem eingetragenen Mediator

§ 15a BAG verlangt einen in der Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragenen Mediator. Ich bin dort seit 2022 eingetragen und begleite Lehrlingsmediationen in Oberösterreich.

Zweck

Was das Verfahren leisten soll

Zweck der Mediation ist es, die Problemlage für die Beteiligten nachvollziehbar darzustellen und zu erörtern, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist. Das Gesetz lässt beide Ergebnisse zu: die Fortsetzung der Lehre oder die Erklärung des Lehrlings, nicht weiter darauf zu bestehen.

In die Mediation sind Lehrling und Lehrbetrieb einbezogen, bei minderjährigen Lehrlingen auch die gesetzlichen Vertreter und auf Wunsch des Lehrlings eine Vertrauensperson. Als eingetragener Mediator bin ich allparteilich: Ich vertrete weder den Betrieb noch den Lehrling und entscheide nicht, wer im Recht ist. Nach § 18 ZivMediatG bin ich zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was mir in der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wird.

Ablauf

So läuft die Lehrlingsmediation ab

  1. VorgesprächeNach Möglichkeit finden Einzelgespräche statt mit dem Lehrbetrieb oder der mit der Ausbildung betrauten Person, mit dem Lehrling und, bei Minderjährigkeit, mit den gesetzlichen Vertretern.
  2. Gemeinsame MediationssitzungLehrling und Lehrbetrieb besprechen gemeinsam die Problemlage und die Möglichkeiten einer Fortsetzung.
  3. Schriftliche ErklärungDas Ergebnis des Mediationsverfahrens wird schriftlich festgehalten.
Für Lehrlinge

Wenn Sie Lehrling sind

Sie können die Teilnahme an der Mediation schriftlich ablehnen und diese Ablehnung binnen 14 Tagen ebenso schriftlich widerrufen. Lehnen Sie die Mediation ab, entfällt sie als Voraussetzung für eine Auflösung. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen bleiben. Die Mediation ist der Rahmen, in dem Ihre Sicht gehört und über eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses gesprochen wird.

Der Lehrbetrieb schlägt einen eingetragenen Mediator vor. Sie können ihn unverzüglich ablehnen, dann schlägt der Betrieb zwei weitere vor, von denen Sie einen auswählen. Auf Ihren Wunsch wird eine Person Ihres Vertrauens beigezogen. Sind Sie minderjährig, sind Ihre gesetzlichen Vertreter eingebunden. Die Kosten des Verfahrens trägt nach § 15a BAG der Lehrbetrieb.

Die vorstehende Darstellung gibt § 15a BAG in allgemeiner Form wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Kontakt

Das Erstgespräch ist kostenfrei

Im vertraulichen Erstgespräch (rund 30 Minuten) klären wir, ob eine Mediation in Ihrer Situation der richtige Weg ist. Unverbindlich und kostenfrei, auf Wunsch auch telefonisch.

Telefon+43 677 61169906 E-Mailoffice@auditus.at
AnschriftAUDITUS e. U., Wieshofer Straße 18, 4631 Krenglbach